AGBs
PLAN-B NET ZERO steht für eine Zukunft ohne fossile Energieträger!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strategy Target Group S.à r.l.
für Affiliate Partner/innen
Stand: 09.12.2022 | ergänzt am 10.10.2024 zur Nutzung der PLAN-B NET ZERO SALES App | zuletzt geändert am 27.07.2026 (Mindestauszahlungsbetrag, Verfall und Verjährung nicht abgerufener Provisionen)
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
§ 1 Allgemeines
1.1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Strategy Target Group S.à r.l., 1, Haaptstrooss, L-6869 Wecker, Luxembourg (nachfolgend „STG“), sind Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts der STG mit den STG Affiliate Partnern (nachfolgend „STG AP“). Diese bilden gemeinsam, mit den weiteren anwendbaren Bestimmungen, Bedingungen, Einschränkungen sowie dem Backoffice der STG, den „Vertrag“. Zusätzlich zur Nutzung des Backoffices ist auch die Nutzung der PLAN-B NET ZERO SALES App, nachfolgend „PBNZ Sales App“ und gemeinsam „Plattformen“ genannt, Bestandteil des Vertrags. Die Funktionen und Rechte für den STG AP bleiben sowohl im Backoffice als auch in der PBNZ Sales App identisch.
1.2. Bevor der STG AP einen Vertrag mit STG eingehen kann, muss er bei seiner Online-Registrierung diesen Bedingungen durch Klicken auf „gelesen und akzeptiert“ zustimmen. Dadurch erkennt er die AGB als für ihn verbindlich an.
1.3. Die STG bietet ihre Leistungen insbesondere und vordergründig in elektronischer Form an, die über das Backoffice und die PBNZ Sales App bereitgestellt werden. Die Kommunikation zwischen STG und den STG AP‘s erfolgt auf beiden Seiten entweder über E-Mail und/oder durch Veröffentlichung von Hinweisen im Backoffice der STG, in der PBNZ Sales App sowie über den Infokanal bei Telegram. Durch Akzeptieren der AGB stimmt der STG AP ausdrücklich der elektronischen und/oder telefonischen Kommunikation seitens der STG zu.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Durch Absenden des Registrierungsformulars und Freischaltung des Kontos im Backoffice oder in der PBNZ Sales App ist die Registrierung vollendet und die Parteien gehen einen rechtsverbindlichen Vertrag ein.
2.2. Ein Vertragsabschluss ist nur mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) ist nicht möglich und wird an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3. Der STG AP hat seine Registrierung selbständig und vollständig mit seinem Unternehmenssitz und unter Angabe seiner Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID vorzunehmen.
2.4. Änderungen der personen- oder unternehmensbezogenen Daten sind auf den Plattformen umgehend zu berichtigen. STG ist berechtigt, Namen und Adressen eines STG AP‘s aus ihrem System zu löschen, wenn dessen Angaben unrichtig sind und/oder nicht der Wahrheit entsprechen.
§ 3 Rechte und Pflichten des STG AP‘s
3.1. Der STG AP vertreibt für die STG und deren Vertragspartner Produkte und Dienstleistungen und hat die Möglichkeit, sowohl das Backoffice als auch die PBNZ Sales App zur Verwaltung und zum Vertrieb zu nutzen. Beide Plattformen bieten dieselben Funktionen und Rechte. Der STG AP kann seine Daten, Rechnungen und andere wichtige Informationen über beide Plattformen abrufen.
3.2. Der STG AP hat die Interessen der STG jederzeit zu wahren. Hierbei beachtet der STG AP die von STG festgesetzten Preise und Konditionen sowie die einheitliche Vorgehensweise.
3.3. Der STG AP handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Er ist ausschließlich als Vermittler tätig. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- und/oder andere Tätigkeitspflichten. Der STG AP unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von STG. Er trägt das vollständige unternehmerische Risiko im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns.
3.4. Der STG AP ist nicht bevollmächtigt, im Namen von STG und deren Vertragspartnern Erklärungen abzugeben und/oder Verpflichtungen einzugehen sowie Aussagen im Namen von STG und deren Vertragspartnern zu tätigen.
3.5. Der STG AP ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich steuer- und sozialrechtlicher Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung für sich und seine Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung), wie auch für die Erlangung einer Gewerbeerlaubnis, sofern erforderlich, eigenverantwortlich zuständig. Darüber hinaus informiert sich der STG AP selbständig über die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen in seinem Land.
3.6. Die STG stellt dem STG AP regelmäßig einmal im Monat eine Selfbilling-Invoice auf die Plattformen. Der STG AP ist selbst dafür verantwortlich, dass er diese abruft. Diese Abrechnung sieht er ausdrücklich als verbindlich an, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt widerspricht.
3.7. Dem STG AP steht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebietsschutz zu, außer dem STG AP wurde ein solcher Gebietsschutz ausdrücklich und formal schriftlich von der STG bestätigt.
§ 4 Konkurrenzschutz
4.1. Der STG AP darf für andere Auftraggeber tätig werden. Ist der STG AP im Haupt- oder Nebenberuf für andere Unternehmen tätig, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit so zu gestalten, dass keine Verbindung und/oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Außerdem ist es dem STG AP untersagt, nicht von ihm selbst geworbene STG-Vertriebspartner (sogenannte „Nicht-Frontline-Partner“) für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
4.2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, ggf. in Konkurrenz stehende Vertriebstätigkeit unverzüglich der STG per Mail zu melden. Die Geschäftsleitung der STG prüft den Vorgang und ihr obliegt das Recht, diese Vertriebstätigkeit zu verwehren.
4.3. Wird die vorstehende Regelung durch den AP verletzt, so ist die STG zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags befugt.
§ 5 Werbeprodukte
5.1. STG bietet dem STG AP zum Bewerben der zu vermittelnden Dienstleistungen und Produkte speziell dafür entwickelte Materialien und Werbeprodukte an. Diese sind im Backoffice und der PBNZ Sales App veröffentlicht. Die vorgegebenen Bilder und Texte müssen vom STG AP im Original verwendet werden und dürfen in keiner Weise verändert werden. Im Übrigen gelten die Marketingrichtlinien. STG behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Werbematerialien jederzeit zu ändern. Es sind jeweils die aktuellen Materialien und Werbeprodukte zu verwenden.
5.2. Die Verwendung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Produktbroschüren, eigener Medienunterlagen, eigener STG-Websites und sonstiger Werbemittel ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Anpassungswünsche und/oder Änderungen sind vor der Veröffentlichung der STG zur Qualitätsabnahme und Genehmigung aufzuzeigen.
5.3. Die Bewerbung von Produkten der STG und deren Vertragspartner über das Internet ist ebenso ausschließlich unter Verwendung der hinterlegten Werbemittel und Werbeaussagen erlaubt. Der STG AP verpflichtet sich, für seine Visitenkarten bzw. seine E-Mail-Signatur nur auf den Plattformen hinterlegte Vorlagen zu verwenden (einheitlicher Firmenauftritt).
5.4. Sollte der STG AP trotz dieses Verbots eigenverantwortlich gestaltete Werbematerialien / Verkaufsunterlagen / Produktbroschüren etc. unautorisiert verwenden und damit den Inhalt dieses Vertrags missachten, so hat er, unabhängig vom Eintritt eines tatsächlichen Schadens und ohne eine vorherige Abmahnung, eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000,00 an die STG zu zahlen. Zudem behält die STG sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor.
5.5. Entstehen der STG durch die unautorisierte Verwendung eigenverantwortlich gestalteter Werbematerialien nachweisbare Schäden, wird STG diese neben der eigentlichen Vertragsstrafe geltend machen.
5.6. Presseanfragen bzgl. STG und deren Vertragspartnern sind unverzüglich an die Zentrale weiterzuleiten (info@strategy-target.group).
§ 6 Provisionsanspruch
6.1. Die Provisionen hängen von den vermittelten Produkten ab.
6.1.1. Details zu den Provisionen der einzelnen Produkte sind in der jeweiligen Produktbeschreibung (Factsheet) dokumentiert. Für jedes Produkt wird ein entsprechendes Factsheet über die Plattformen zur Verfügung gestellt.
6.1.2. Darüber hinaus ist die Provision abhängig von dem erreichten Empfehlungslevel. Die jeweils gültige Version des STG-Empfehlungssystems ist über die Plattformen abrufbar.
6.1.3. Erfolgt durch den STG AP die Vermittlung eines „Großkunden“ an STG oder deren Produktpartner, wird jeweils eine individuelle Provisionsregelung vorab und nach Prüfung schriftlich getroffen. In diesem Fall finden die zuvor genannten Regelungen keine Anwendung.
6.2. Provisionen des STG AP werden auf ein durch den STG AP im Backoffice oder in der PBNZ Sales App benanntes Bankkonto, oder entsprechend der sonst in den Plattformen benannten Zahlungsmöglichkeiten, überwiesen/gezahlt. Der STG AP hat das Recht, die auf seinem Provisionskonto der Plattformen aufgelaufenen Provisionen ab Erreichen eines Mindestauszahlungsbetrages von Euro 100,00 nach seinem Belieben zur Auszahlung anzufordern. Eine Auszahlung von Provisionsguthaben unterhalb des Mindestauszahlungsbetrages von Euro 100,00 ist ausgeschlossen; diese Beträge verbleiben auf dem Provisionskonto und werden mit künftigen Provisionsgutschriften kumuliert, bis der Mindestauszahlungsbetrag erreicht ist. Die STG nimmt die Auszahlungen nach der Überprüfung des Anspruchs in der Regel im Intervall von 14 Tagen vor.
6.3. Die STG ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist STG zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes bezüglich der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen bzw. die Angaben falsch gemacht wurden. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens STG gilt als vereinbart, dass dem STG AP kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehalts zusteht.
6.4. Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen aus dem Vertriebspartnervertrag sind ausgeschlossen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet.
6.5. Fehlerhafte Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Zahlungen sind der STG binnen 30 Tagen ab der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gelten sie von Seiten des STG AP‘s als akzeptiert.
6.6. Der STG AP stimmt ausdrücklich zu, dass STG für Überweisungen erforderliche Daten an die jeweilige Bank weiterleitet.
6.7. Die STG behält sich vor, Provisionen entsprechend der Entwicklungen anzupassen.
§ 7 Wegfall, Verfall und Verjährung des Provisionsanspruchs
7.1. Die STG ist berechtigt, Forderungen, die STG gegen den STG AP zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen.
7.2. Der STG AP hat keinen Anspruch auf Provision, wenn feststeht, dass die vermittelte Partei keine Zahlung leistet oder die Zahlung zurückzieht. Bereits gezahlte Provisionen sind in diesem Fall zurückzuzahlen. Provisionszahlungen aus vermittelten Umsätzen der jeweiligen Produktgeber werden erst dann vorgenommen, wenn der jeweilige Produktgeber sein Deposit gegenüber der STG bezahlt hat.
7.3. Die STG behält sich vor, die Auszahlung der Provision für den Fall, dass der STG AP der STG vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden zufügt, sofort einzustellen.
7.4. Die STG hat das Recht, die Höhe des Provisionsanspruchs zu senken oder diesen insgesamt abzuerkennen, sollte widererwartend der STG AP seinen Verpflichtungen gemäß dieser AGB teilweise oder insgesamt nicht mehr nachkommen.
7.5. Verfall und Verjährung nicht abgerufener Provisionen
7.5.1. Provisionsguthaben, die dem STG AP auf den Plattformen gutgeschrieben wurden und die der STG AP trotz Erreichens des Mindestauszahlungsbetrages gemäß § 6.2. nicht zur Auszahlung anfordert, verfallen zwölf (12) Monate nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie dem STG AP auf den Plattformen zur Auszahlung verfügbar gemacht wurden, sofern der STG AP die Auszahlung nicht vor Fristablauf in Textform angefordert hat.
7.5.2. Die Parteien vereinbaren zugleich, dass sämtliche Ansprüche des STG AP auf Auszahlung von Provisionen, Bonifikationen und sonstigen Vergütungen abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Fälligkeit verjähren. Dies entspricht der kürzesten nach luxemburgischem Recht zwischen Unternehmern zulässigen vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist.
7.5.3. Sollte die in § 7.5.1. oder § 7.5.2. bestimmte Frist nach zwingendem luxemburgischem Recht unzulässig kurz sein, gilt an ihrer Stelle die kürzeste rechtlich zulässige Frist als vereinbart. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der STG.
7.5.4. Provisionsguthaben unterhalb des Mindestauszahlungsbetrages gemäß § 6.2. unterliegen nicht dem Verfall nach § 7.5.1. Bei Beendigung des Vertrags werden auch Guthaben unterhalb des Mindestauszahlungsbetrages im Rahmen der Schlussabrechnung gemäß § 12.1. ausgezahlt bzw. verrechnet.
§ 8 Rechte am Vertragsprodukt
8.1. Sämtliche Rechte an den Vertragsprodukten stehen der STG und deren Vertragspartnern zu. Die STG und deren Vertragspartner erteilen dem STG AP jedoch während der Vertragslaufzeit die Erlaubnis, die Marken und sonstigen Zeichen der STG und deren Vertragspartner unter vorheriger Abstimmung zu nutzen. Der STG AP hat dabei auf seine rechtliche Stellung als unabhängiger STG AP deutlich hinzuweisen.
8.2. Sämtliche von STG auf den Plattformen bereitgestellten Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus besteht auch ein weitreichender Markenrechtsschutz. Aufgrund des Urheber- und Markenrechtsschutzes dürfen Materialien sowie verschiedene Verwendungen des Namens STG (wie Internetdomains, E-Mail-Adressen etc.) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von STG ganz oder in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
§ 9 Geheimhaltungsverpflichtung
9.1. Der STG AP hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von STG und deren Vertragspartnern sowie über die Struktur von STG zu wahren. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertriebspartnervertrages (AGB) fort. Interne Unterlagen, die dem STG AP anvertraut und/oder übergeben wurden, sind von diesem nach Beendigung des Vertrags unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung herauszugeben. Diese Verpflichtung zur Rückgabe erstreckt sich auch auf die vom STG AP während der Laufzeit des Vertrags geführte Kundendatei.
9.2. Der STG AP hat sicherzustellen, dass die vorgenannten Geheimhaltungsverpflichtungen auch von seinen Angestellten und/oder sonstigen Hilfspersonen eingehalten werden. Der STG AP haftet für seine Angestellten und sonstigen Hilfspersonen.
§ 10 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
10.1. Grundsätzlich sind Verstöße gegen diese AGB, soweit zumutbar, zunächst abzumahnen.
10.2. Kommt es erneut zu demselben oder einem ähnlichen Verstoß und/oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine angemessene Vertragsstrafe fällig, deren Höhe in das Ermessen von STG gestellt wird und die im Streitfalle durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist.
10.3. Der STG AP haftet ungeachtet der gezahlten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die STG durch eine Verletzung dieses Vertriebspartnervertrages (AGB) oder der sonstigen Rechte von STG entstehen, außer der STG AP und seine Angestellten sowie sonstigen Hilfspersonen haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
10.4. Der STG AP stellt die STG für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten und/oder eines sonstigen Verstoßes des STG AP‘s gegen geltendes Recht auf erste Anforderung der STG von der Haftung uneingeschränkt frei. Insbesondere verpflichtet sich der STG AP insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- sowie mögliche Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die der STG in diesem Zusammenhang entstehen.
§ 11 Dauer, Kündigung, Übertragbarkeit und Vererbbarkeit des Vertrags
11.1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2. Der STG AP hat das Recht, diesen Vertriebspartnervertrag zum Ende des jeweiligen Monats ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat auf dem Postweg oder digital an help@strategy-target.group zu erfolgen. Die STG verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht unter der Voraussetzung, dass der Partner seine jährliche Gebühr für die Nutzung des Backoffice bezahlt hat.
11.3. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung außerordentlich, aus wichtigem Grund, zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch die STG liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
11.3.1. Der STG AP verstößt vorsätzlich gegen das Wettbewerbsverbot gem. § 4 und/oder verletzt die Geheimhaltungsverpflichtung gem. § 9;
11.3.2. Der STG AP verwendet entgegen § 5 Abs. 5.2. eigenes Verkaufsmaterial und/oder verstößt somit vorsätzlich gegen die Marketingrichtlinien;
11.3.3. Der STG AP macht fehlerhafte Angaben zu seinen personen- und/oder unternehmensbezogenen Daten;
11.3.4. Der STG AP verstößt bei der Ausübung seiner Tätigkeit schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die guten Sitten;
11.3.5. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den STG AP.
11.4. Der STG AP hat die Möglichkeit, seine Ansprüche aus dieser Vereinbarung jederzeit auf eine andere natürliche oder juristische Person zu übertragen. Eine mögliche Übertragung muss der STG rechtzeitig angezeigt werden und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der STG.
11.5. Der Vertriebspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ein neuer Vertriebspartnervertrag geschlossen werden, welcher in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Im Falle eines Todes ist die Sterbeurkunde für die Übertragung erforderlich. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Vertriebspartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf die STG über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist.
§ 12 Auswirkungen der Kündigung
12.1. Nach einer ordentlichen Kündigung werden die noch offenen Provisionen im Rahmen einer Schlussabrechnung verrechnet, das Konto des STG AP im Backoffice und in der PBNZ Sales App sowie die E-Mailadresse geschlossen, und die ID geht an die STG zurück. In die Schlussabrechnung werden sämtliche Provisionsguthaben einbezogen, einschließlich solcher unterhalb des Mindestauszahlungsbetrages gemäß § 6.2.; ein verbleibendes Guthaben wird nach Verrechnung etwaiger Gegenforderungen an den STG AP ausgezahlt.
12.2. Bei einer außerordentlichen Kündigung, die auf einem schuldhaften, massiven Vertrauensbruch beruht, der eine Vertragsfortführung für die STG unzumutbar macht, behält sich die STG vor, die Provisionszahlungen im Einzelfall sofort einzustellen.
§ 13 Haftungsausschluss
13.1. Die STG haftet für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die STG, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
13.2. Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von der STG, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
13.3. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die STG nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens seitens der STG, ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material
Der STG AP gewährt der STG unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen und/oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als STG AP zu erfassen bzw. zu erstellen. Insoweit willigt der STG AP durch die Unterzeichnung des Vertriebspartnervertrages und der Kenntnisnahme dieser AGB ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung und Vervielfältigung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Der STG AP hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs wird die STG die vorgenannte Nutzung binnen einer Drei-Monatsfrist einstellen.
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1. Es gelten die jeweils aktuellen AGB. Die STG hat das Recht, diese jederzeit zu ändern. Änderungen werden den STG AP‘s vorab per E-Mail-Newsletter und/oder über die Plattformen mitgeteilt. Belasten den STG AP die Änderungen in seinen Rechten, kann er den Änderungen widersprechen und das Vertragsverhältnis dadurch ordentlich kündigen. Die Änderungen gelten spätestens als angenommen, wenn der STG AP ihnen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
Die Adresse für den Widerspruch lautet: Strategy Target Group S.à r.l., 1, Haaptstrooss, L-6869 Wecker, Luxembourg, oder digital: help@strategy-target.group.
Die noch offenen Provisionen werden verrechnet, das Konto auf den Plattformen und die E-Mail-Adresse geschlossen, die ID geht an STG zurück.
15.2. Die STG behält sich vor, den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
15.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
15.5. Soweit gesetzlich zulässig, gilt das Recht von Luxemburg unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von STG.
15.6. Diese AGB und Nutzungsbedingungen sowie die Leistungen und Leistungsbeschreibungen auf den Plattformen wurden in deutscher Sprache erstellt. Für eventuell erforderliche Auslegungen ist die deutsche Sprache maßgeblich. Übersetzungen dienen lediglich und ausnahmslos der Erläuterung und sind ohne Rechtsverbindlichkeit.